Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für unsere Geschäftspartner*innen

Wir verzichten auf seitenlange AGBs und beschränken uns hier auf die wichtigsten Spielregeln. Bitte schreibe uns eine Nachricht an medien@lauteshaus.com, wenn du mit uns nicht zufrieden bist. Wir freuen uns auf dein Feedback.

Diese AGB gelten für geschäftlichen Buchungen der LGBTIQ-Medien, welche über die Lautes Haus GmbH abgewickelt werden. Abonnements für die Magazine und Onlineplattformen fallen in der Bereich Leser*innen-Service und unterliegen anderen Konditionen.

1. Anwendungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die bestehenden und künftigen vertraglichen Beziehungen zwischen unseren Werbekunden/Auftraggeber (Du) und dem Verlag (Wir).

2. Allgemeines

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Werbeaufträge soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Begriff Werbeaufträge umfasst alle von der Lautes Haus GmbH angebotenen Werbeformate gelistet in den aktuell geltenden Mediendaten. Subsidiär zu diesen AGB gelten sodann die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts über den Werkvertrag (Art. 363 ff. OR).

3. Anzeigentermine

Der Anzeigenschluss ist den aktuellen Mediadaten oder der Auftragsbestätigung zu entnehmen. Die Verantwortung für die rechtzeitige Lieferung der Druckunterlagen sowie den Daten für Onlineaufträge liegt stets beim Auftraggeber.

Ausgestellte Auftragsbestätigungen bilden eine verbindliche Buchung. Änderungen oder Sistierungen haben schriftlich zu erfolgen. Sollte eine Stornierung seitens des Partners notwendig sein, ist das bis 7 Tage vor dem Datum der Datenanlieferung kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50% – 100% der Buchung verrechnet, da leere Plätze nicht mehr verkauft werden können, das Layout des Magazins umgestellt und/oder der Redaktionsplan angepasst werden muss. Der genaue Betrag ist abhängig von Art/Grösse der Platzierung, dem Buchungszeitraum und den individuellen Vereinbarungen aus der Auftragsbestätigung.

4. Platzierungen

Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. In jedem Fall bleibt die Verschiebung der Anzeige innerhalb der Ausgabe – unter Verzicht auf einen Zuschlag – vorbehalten. Anzeigendispositionen können nicht vom Inhalt der Ausgabe abhängig gemacht werden. Aus redaktionellen Beiträgen können die Auftraggeber zudem keine Rechtsansprüche gegen den Verlag ableiten.

5. Anzeigeninhalt / Verzicht auf Publikation durch den Verlag

Für den Anzeigeninhalt ist der Auftraggeber ausschliesslich und umfassend haftbar. Der Auftraggeber hat für allfällige Ansprüche Dritter gegenüber dem Verlag (z.B. aus unlauterem Wettbewerb, Persönlichkeitsverletzung, Immaterialgüterrecht, etc.) einzustehen und die damit verbundenen Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen. Werbemassnahmen, welche aufgrund ihrer Ausgestaltung als redaktionelle Inhalte wahrgenommen werden könnten, werden als Paid Content gekennzeichnet. Beilagen und Beihefter dürfen keine Fremdanzeigen enthalten.

5.1 Anzeigen mit politischen Inhalten

Im Wahlkampf sind Werbeplatzierungen von Politiker*innen und Parteien ungeachtet ihrer politischen Ausrichtung willkommen. Werbung für Abstimmungsparolen (Schweiz) wird nur in Ausnahmefällen und nach einer eingehenden Prüfung platziert.

Unsere Medien sollen vor allem offen queeren Politker*innen eine Plattform bieten. Werbemassnahmen einer queeren Person, die Mitglied einer politschen Partei ist dessen Parteiprogramm den Anliegen der LGBTIQ-Community kritisch gegenübersteht, werden von der Redaktion eingehend geprüft. Dabei wird sorgfältig abgewogen, ob die Person die Interessen der Community ausreichend vertritt.

5.2 Verzicht auf Publikation durch den Verlag

Der Verlag behält sich vor, Aufträge für Werbemassnahmen ohne Begründung abzulehnen oder laufende Aufträge zu sistieren. In einem solchem Fall verfallen alle bereits geschlossenen Verträge ohne Recht auf Ersatzleistungen. 

6. Kennzeichnung der Inhalte

Alle Inhalte mit finanzieller Gegenleistung, die auf den ersten Blick nicht eindeutig und sofort als solche von den Lesern/Usern wahrgenommen werden können, werden gekennzeichnet. Im Magazin werden die Kennzeichnungen Advertorial, Werbung, Inserat oder Anzeige benutzt. Auf mannschaft.com wird Branded Content mit Sponsored by gekennzeichnet. Auf den Social Media Plattformen werden Werbepartner entsprechend markiert. Im Newsletter verwenden wir ebenfalls den Begriff Sponsored by.

7. Anzeigenformate

Für das korrekte Format der Anzeige sowie die korrekte Datenübertragung ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Anforderungen an die Anzeigen sind den aktuell geltenden Mediadaten oder der Auftragsbestätigung zu entnehmen. Der Vertrag behält sich vor, Anzeigen wegen mangelhafter technischer Form abzulehnen. Aufträge für Beilagen und Beihefter sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters und dessen Genehmigung durch die Druckerei bindend.

8. Beanstandungen

Für ganz oder teilweise unleserlich, falsch oder unvollständig gedruckte Anzeigen steht dem Auftraggeber ein Anspruch auf Ersatzanzeige im Gegenwert der bemängelten Anzeige zu. Darüber hinaus wird jede Haftung für Druckfehler oder drucktechnische Mängel abgelehnt. Beanstandungen im Magazin sind innert 10 Wochentagen nach Erscheinungsdatum der jeweiligen Ausgabe an den Verlag in schriftlicher Form zu richten. Für Beanstandungen von Onlineformaten gilt eine Frist von drei Wochentagen.

8. Preise

Preis und Abdruck bzw. Onlineveröffentlichung verstehen sich für inhaltlich und formal einwandfreie und vollständige Daten. Zusätzliche Aufwendungen des Verlags aufgrund unzureichender Daten sowie auf Wunsch des Auftraggebers werden separat verrechnet. Preisänderungen bleiben vorbehalten.

10. Rabatte

Der Verlag kann mit dem Auftraggeber für ein definiertes Auftragsvolumen Rabattvereinbarungen schliessen. Werden innerhalb dieser Laufzeit mehr als die vereinbarten Anzeigen publiziert, hat der Auftraggeber auch bei den zusätzlichen Veröffentlichungen Anspruch auf den vereinbarten Rabatt. Wird das vereinbarte Volumen nicht erreicht, erfolgt eine entsprechende Rückbelastung. Die detaillierte Ausgestaltung des Rabattsystems ist der Auftragsbestätigung zu entnehmen.

11. Zahlungsfrist

Die Rechnungsstellung erfolgt nach Publikation der Anzeige. Die Zahlungsfrist beträgt 20 Tage ab Rechnungsstellung.

12. Verschiebungsrecht

Wir haften nicht für Liefer- und Leistungsverzögerungen durch höhere Gewalt und/ oder Ereignisse, die die Lieferung bzw. Leistung wesentlich erschweren oder verunmöglichen. Tritt ein solcher Fall ein, sind wir berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung ohne vorherige Benachrichtigung zu verschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

13. Unwirksamkeit einer Bestimmung

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

14. Änderungen dieser AGB

Änderungen dieser AGB bleiben vorbehalten und gelten auch sofort für laufende Aufträge.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf alle Vertragsbeziehungen zwischen Ihnen und dem Verlag ist ausschliesslich das Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bern.

Bern, Schweiz, April 2021

Lautes Haus GmbH, Blumensteinweg 2, CH-3012 Bern